Unsere Nutzer*innen sind im Besonderen schützenswert, denn sie sind in der Gesellschaft vielfältigen Risiken, Benachteiligungen und ungleichen Machtverhältnissen ausgesetzt.
Deshalb gibt es eine gesetzliche Verpflichtung für Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ein Konzept für Gewaltschutz umzusetzen (§ 37a SGB IX).
Die Brücke Flensburg engagiert sich aktiv für den Schutz ihrer Nutzer*Innen. Dazu leiten uns schon unsere zentralen Werte wie Respekt und Selbstbestimmung, bestärkt durch vielfältige Möglichkeiten zur Mitbestimmung.